
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, Angebote und Lieferungen von:
Sophia Willinek Fotografie
Taunusstr. 10
61200 Wölfersheim
(nachfolgend „Fotografin“ genannt).
Mit der Beauftragung (schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Buchungsportal) erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein (nachfolgend einheitlich „Kunde“ genannt).
2. Vertragsschluss und Buchung
Angebote der Fotografin auf der Website oder in Flyern sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Fotografin (z. B. per E-Mail, Buchungsformular oder schriftlich) bestätigt und die Fotografin diese Buchung wiederum schriftlich oder per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung).
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für die Erstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale (z. B. Paketpreis) erhoben. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Parkgebühren, Requisiten) werden, sofern nicht anders vereinbart, separat berechnet und ausgewiesen.
Soweit die Fotografin als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG tätig ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andernfalls verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von
14 Tagen
nach dem Shooting-Termin bzw. nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Die fertig bearbeiteten Bilder werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung freigeschaltet oder übergegeben.
4. Stornierung, Verschiebung und Ausfall
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Da Fototermine exklusiv reserviert werden, gilt bei einer Absage oder Stornierung durch den Kunden Folgendes (sofern vertraglich nicht anders geregelt):
Eine Absage bis zu 48 Stunden
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Bei privaten Shootings (Familien, Paare, Babys):
vor dem Termin ist kostenfrei möglich. Es wird ein Ersatztermin vereinbart.
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Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen behält sich die Fotografin vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von
50 %
des vereinbarten Honorars zu berechnen.
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Bei Hochzeitsreportagen und Großaufträgen:
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Bei einer Stornierung bis zu 2 Monate vor dem Termin
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fallen keine Stornierungsgebühren an.
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Bei einer Stornierung ab 2 Monaten bis 4 Wochen vor dem Termin werden
30 %
des vereinbarten Gesamthonorars als Ausfallhonorar fällig.
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Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor dem Termin werden
80 %
des vereinbarten Gesamthonorars fällig.
Schlechtwetter-Regelung bei Outdoor-Shootings: Findet das Shooting im Freien statt und lässt das Wetter (z. B. Starkregen, Sturm) keine Aufnahmen zu, wird der Termin kostenfrei verschoben. Bewölkter Himmel oder kältere Temperaturen sind kein Grund für eine kostenfreie Verschiebung.
Ausfall der Fotografin: Kann die Fotografin den Termin aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht selbst wahrnehmen, bemüht sie sich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) um einen adäquaten Ersatzfotografen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall vollständig zurückerstattet, falls kein Ersatz gefunden werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Durchführung des Shootings und Mitwirkungspflichten
Das Shooting wird von der Fotografin mit größter Sorgfalt durchgeführt. Die künstlerische und gestalterische Ausführung (Lichtführung, Bildkomposition, Auswahl der Hintergründe etc.) liegt im alleinigen Ermessen der Fotografin.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zu fotografierenden Personen (insb. Kinder, Hochzeitsgäste) zum vereinbarten Zeitpunkt bereit und anwesend sind. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Verspätungen), gehen zulasten der Shootingzeit.
Bei Aufnahmen in Kitas, Schulen oder auf Veranstaltungen (z. B. Abiball) ist der Kunde (bzw. die Kita-Leitung/das Komitee) dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten bzw. der Erziehungsberechtigten vorab einzuholen. Die Fotografin haftet nicht für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, die auf einer fehlenden Einwilligung beruhen.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen von ihr angefertigten Lichtbildern nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu
Die Fotografin räumt dem Kunden mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch ein. Dies umfasst:
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Das Speichern der Bilder auf privaten Datenträgern.
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Das Vervielfältigen (z. B. Erstellen von Abzügen, Fotobüchern) für private Zwecke.
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Das Teilen der Bilder auf privaten Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook), sofern die Fotografin als Urheberin genannt wird (z. B. durch Verlinkung auf das Profil der Fotografin).Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung (z. B. Verkauf der Bilder an Dritte, Nutzung für Werbung von Dienstleistern wie Floristen, Visagisten, Brautmodengeschäften oder Veröffentlichungen in Medien) is strengstens untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.Die Fotografin darf die entstandenen Bilder für ihre eigene Eigenwerbung (z. B. auf ihrer Website, im Portfolio, auf Social Media oder für Flyer) nutzen, sofern der Kunde hierzu vorab ausdrücklich und schriftlich (z. B. per DSGVO-Einwilligung) zugestimmt hat. Ein Anspruch des Kunden auf eine Vergütung für diese Nutzung besteht nicht.
7. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
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Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Auswahl und zum Download bereitgestellt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe aller geschossenen Bilder oder von Rohdaten (RAW-Dateien) besteht nicht. Die unbearbeiteten RAW-Dateien verbleiben im Eigentum der Fotografin. Die Auslieferung der bearbeiteten Fotos an den Kunden erfolgt ausschließlich im JPG-Format.
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Die ausgewählten Bilder werden im typischen Stil der Fotografin grundoptimiert und bearbeitet. Nachträgliche Reklamationen bezüglich des künstlerischen Bearbeitungsstils sind ausgeschlossen.
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Die Bereitstellung der fertigen Bilder erfolgt in der Regel innerhalb von
2 bis 6 Wochen
nach dem Shooting (bei Hochzeiten kann es in der Hauptsaison länger dauern) in einer passwortgeschützten Online-Galerie des Dienstes ScrAppBook zum Download.
8. Haftung und Gewährleistung
Die Fotografin haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet die Fotografin auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für die Beschädigung oder den Verlust von digitalen Bilddaten (z. B. durch technischen Defekt von Speicherkarten oder Festplatten) vor der Übergabe an den Kunden haftet die Fotografin nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist in diesem Fall auf die kostenfreie Durchführung eines Ersatz-Shootings beschränkt.
Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel an den gelieferten Bilddateien müssen innerhalb von
14 Tagen Tagen
nach Bereitstellung der Galerie schriftlich bei der Fotografin eingehen. Danach gilt die Lieferung als mangelfrei abgenommen.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und der fotografierten Personen erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung der Fotografin auf der Website zu finden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fotografin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026